Prophylaxe ist ein fester Bestandteil der medizinischen Vorsorge

Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen, um Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Krankheiten oder Unfällen vorzubeugen und damit zu verhindern. Prophylaktische Maßnahmen können unterteilt werden nach ihrem Zeitpunkt, ihrer Dauer, ihrer Exposition oder nach Art der Erkrankung.

Die Einteilung nach Zeitpunkt umfasst primäre Maßnahmen, die vor Eintritt einer Erkrankung angewandt werden, um das Auftreten einer Erkrankung bei bestimmten Risikogruppen (z. B. ältere Menschen oder solche mit bestimmten Vorerkrankungen), Gesunden und Personen ohne Krankheitssymptome von vornherein zu verhindern. Darunter fallen zum Beispiel bestimmte Vorgaben zur Ernährung und Bewegung, Suchtprävention, Impfungen, präventive Medikamentengaben, aber auch Isolierung von infektiösen Personen, um eine Verbreitung der Infektion zu verhindern. Dann sekundäre Maßnahmen nach Eintritt einer Erkrankung, um das erneute Auftreten oder das weitere Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Darunter fallen Vorsorgeuntersuchungen, Screenings (z.B. Mammografie-Screening) und Medikamentengaben, wie Statine, ACE-Hemmer, Blutverdünner, u. ä. prophylaktische Mittel. Und schließlich tertiäre Maßnahmen zur Verhinderung von Rückfällen. Darunter fallen Rehabilitationsmaßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen sowie Rezidivmaßnahmen (z.B. Stammzelltransplantation).

Prophylaktische Maßnahmen nach ihrer Dauer werden unterteilt in Kurzzeit- und Langzeitprophylaxe. Erstere umfasst die medikamentöse Verhinderung einer Erkrankung durch Einnahme von Arzneimitteln über einen kurzen Zeitraum. Letztere umfasst die Einnahme von Arzneimitteln über einen längeren Zeitraum, in der Regel mehrere Monate.

Eine Einteilung nach Exposition erfolgt auf Grundlage einer stattgefundenen oder möglichen Infektion mit Krankheitserregern. Zunächst sind dies präventive Maßnahmen vor dem Auftreten einer Infektion, üblicherweise zur Verhinderung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Damit ist heutzutage vor allem die Vorbeugung einer HIV-Infektion durch Einnahme antiretroviraler Medikamente gemeint. Des Weiteren nicht-medikamentöse Vorbeugemaßnahmen zur Verhinderung oder Unterbrechung von Infektionen. Das umfasst insbesondere hygienische Maßnahmen wie Mundschutz, Kondome, Repellents, Moskitonetze, Wasserfilter, etc. Diese Mittel kommen in der Regel zum Einsatz, wenn ein Patient der Ansteckungsquelle einer Infektionskrankheit ausgesetzt ist. Damit soll eine vitale Gefährdung des betroffenen Patienten durch die Infektionskrankheit ausgeschlossen werden. Diese Form der Prophylaxe ist z. B. indiziert bei einer Rötelnexposition in der Schwangerschaft, einem HIV- oder Hepatitis-B-Kontakt oder Kontakt mit Tollwut.

Eine andere Einteilung prophylaktischer Maßnahmen erfolgt durch Koppelung mit der Krankheit, die verhindert werden soll. Ein klassisches Beispiel ist die Kariesprophylaxe. Diese umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung von Karies, u. a. die professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissurenversiegelung von Zähnen. Ein weiteres Beispiel ist die Tetanusprophylaxe, bzw. Vorbeugung einer Tetanusinfektion durch aktive und ggf. passive Immunisierung (Impfung). Ferner die Verhinderung des erneuten Auftretens eines Infarkts nach einem vorangegangenen Infarktereignis oder Maßnahmen gegen Malaria, die eine Infektion mit dieser Krankheit oder deren Ausbruch verhindern sollen.

Prophylaxe, zum Beispiel in der Praxis der ZAHNÄRZTE AM LEINEPARK DR. MED. DENT. MARKUS LUDWIG, ist auch fester Bestandteil der Krankenpflege, da bereits kranke, gebrechliche oder geschwächte Patienten ein größeres Risiko für schwerwiegende Folgeerkrankungen oder dauerhafte Schäden haben. Dazu zählen z. B. die Sturz-, Thrombose-, Dehydration- oder Obstipationsprophylaxe.


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