Sie zählen zu den alltäglichen Stützen unseres Lebens, doch kaum einer weiß mehr über sie. Obwohl es den Beruf des Zahnarztes seit langer Zeit gibt, bekommt er oft nicht die Wertschätzung, die er eigentlich verdient hätte.
Angefangen hat die Geschichte der Zahnärzte bereits im 5. Jahrhundert vor Christus mit den Behandlungsanweisungen eines Mannes namens Ottinger der seine Praktiken verewigt hatte. Trotz dieses Wissens tappte man eine lange Zeit im Dunkeln, bis im Jahre 1728 das Buch „Le chirurgien dentise“ erschienen ist. Dieses wurde von Pierre Fauchard verfasst und sorgte damals für die Füllung der Wissenslücke bezüglich der Zahntechnik. Um die Zähne aus dem Mund des Patienten zu bekommen, nutze man damals Werkzeuge wie Klingen, Hebeln und Nadeln sowie Seifenwasser zum Desinfizieren. Um die nächsten Jahrzehnte hinweg lernte man immer mehr über die Zähne und Erkrankungen und formte so langsam die Anforderungen des Zahnarztberufes. Den ersten Studiengang für Zahnmedizin gab es im Jahr 1965.
Möchte man heute als Zahnarzt agieren, muss man einige Dinge erledigen, bevor man an die Zähne ran darf. Zum einem benötigt man eine zahnärztliche Ausbildung. Diese enthält ein Studium mit der Dauer von zehn Semestern sowie eine staatliche Vorprüfung in Naturwissenschaften und Zahnmedizin. Auch muss die Hauptprüfung in Zahnmedizin abgelegt werden. Erst wen alle diese Kriterien erfüllt wurden, darf man sich für eine Approbation anmelden. Diese bewilligt den angehenden Arzt zur Ausübung seines Berufes.
Möchte man sein Wissen erweitern oder interessiert man sich für spezielle Teilbereiche der Zahnmedizin, kann man diverse Weiterbildungen durchführen, die einem zu etwas spezielleren Eingriffen berechtigen. Beispiele dafür wären die Kieferorthopädie oder die Oralchirurgie. Bei Ersterem handelt es sich um eine vierjährige Weiterbildung, die sich vor allem auf den Bereich Verhütung und Behandlung von Fehlstellungen im Mundbereich fokussiert. Wird diese Weiterbildung positiv abgeschlossen, darf man sich nun als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bezeichnen. Auch bei dem zweiten Beispiel muss man eine vierjährige Weiterbildung absolvieren, allerdings fokussiert man sich hierbei auf chirurgische Eingriffe im Zahn- und Mundbereich.
Zahnärzte müssen regelmäßig auf den neusten Stand der Dinge gebracht werden und dies geschieht mittels Fortbildungen, die vom Staat vorgeschrieben werden. Diese variieren je nach Spezialgebiet stark und reichen von der Implantologie bis hin zur Parodontologie.
Als fertiger Zahnarzt wie zum Beispiel Dr. med. dent. Marcus Herrmann Zahnarzt kann man sich dann entscheiden, ob man als Vertragszahnarzt oder als Privatarzt agieren möchte. Als Vertragszahnarzt ist man verpflichtet, sich an das Sozialgesetzbuch zu halten und die Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln. Der Privatzahnarzt arbeitet völlig frei und besitzt auch keine Kassenzulassung. Unabhängig vom Versichertenstatus wird jeder Patient nach der Gebührenordnung für Zahnärzten vergütet und muss dementsprechend auch alles selbst zahlen.
Teilen